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   FG Niedersachsen, 14.03.1988 - II 113/85   

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FG Niedersachsen, 14.03.1988 - II 113/85 (https://dejure.org/1988,25836)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.03.1988 - II 113/85 (https://dejure.org/1988,25836)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. März 1988 - II 113/85 (https://dejure.org/1988,25836)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1988, 485
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 17.02.1989 - III R 44/88

    Investitionszulage - Regionalzulage - Mehrjähriges Investitionsvorhaben - Mehrere

    Es vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1988, 485 veröffentlichten Urteil die Auffassung, der Kläger hätte die Zulage für jedes Jahr gesondert, jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung endete, beantragen müssen.
  • BFH, 26.02.1998 - III B 39/97

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage welche Anforderungen an einen die

    Der Senat hat dieses Auslegungsergebnis, wonach sämtliche während eines Jahres angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter die Bemessungsgrundlage für eine einzige (Jahres-)Investitionszulage bilden, wiederholt bestätigt (vgl. Urteile vom 12. Mai 1989 III R 40/84, BFH/NV 1990, 193 zu § 4 InvZulG 1979; vom 17. Februar 1989 III R 44/88, BFHE 156, 325, BStBl II 1989, 469, 470, ebenfalls zum InvZulG 1979; Vorinstanz-Urteil des Niedersächsischen FG vom 14. März 1988 II 113/85, EFG 1988, 485; ferner Urteil des Senats vom 5. Juli 1991 III R 3/87, BFHE 165, 143, BStBl II 1991, 854, Abschn. II Nr. 1 a, 2. Abs. der Entscheidungsgründe -- Jahresbescheid --; Vorinstanz-Urteil des FG Hamburg vom 5. September 1986 II 62/81, EFG 1987, 222).
  • BFH, 14.10.1992 - III B 18/92

    Nichtzulasungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage ohne

    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang - als Beleg für eine bestehende Rechtsunsicherheit - genannte Urteil des Niedersächsischen FG vom 14. März 1988 II 113/85 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1988, 485) betrifft eine andere Rechtsfrage.
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